Der Makleralleinauftrag
Wer als Eigentümer eine Immobilie verkaufen will, steht regelmäßig vor der Frage, ob er einen oder mehrere Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen soll. Die Rolle eines zentralen Immobilienmaklers als Ansprechpartner für den Eigentümer und für alle Kaufinteressenten ist das Leitbild des Makleralleinauftrages. Kunden verpflichten damit den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt dabei zum Beispiel, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könnte einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie „zu Tode angeboten“ werde. So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach inseriert wird – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies lässt weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Alle Erfahrungen zeigen, dass eine Immobilie, die zu häufig und von zu vielen gleichzeitig angeboten wird, oftmals unverkäuflich wird. Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten. Denn auch hier gilt: zu viele Köche verderben den Brei.
Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes
Treueverhältnis. Mit dem Alleinauftrag verpflichten Sie uns für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu unseren Aktivitäten zählen unter anderem: das wir auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführen, ein aussagefähiges Objektpräsentation erstellen. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler und/oder Dritte zu beauftragen. Wir stellen dem Auftraggeber mit Erteilung des Alleinauftrages unser ganzes Fachwissen, unsere Verbindungen, Kundenkontakte und Marktkenntnisse und Erfahrungen zu allen Modalitäten des Immobiliengeschäftes in den Dienst.