DIE EIGENE IMMOBILIE

WOHNUNG ODER HAUS

WOHNUNGEN ZUM KAUF


ZU DEN KAUFANGEBOTEN

historische Betrachtung

GRUNDEIGENTUM

Im Mittelalter gehörte das Grundeigentum dem Staat – Staatsdomäne  oder als Kammergut den Kaisern, Königen, dem Adel oder der Kirche als Kirchengut, die ihren umfangreichen Grundbesitz im Rahmen der Grundherrschaft abhängigen Bevölkerung zur Nutzung überließen und hierfür von ihnen Abgaben und Frondienste verlangten.

EIN- UND MEHRFAMILIENHÄUSER


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kurz erklärt

WOHNEIGENTUM

Unter Wohneigentum bezeichnet man alle selbst genutzten Wohnimmobilien, die sich im Grundeigentum der bewohnenden Personen befinden. Alle anderen Immobilien – unbebaute Grundstücke, Bürohäuser und Shoppingmalls,  aber auch Mietwohnungen werden nicht zum Wohneigentum gezählt.

der kleine Unterschied

GRUNDBESITZ & GRUNDEIGENTUM

Grundeigentum ist unbewegliches Vermögen – Immobilie. Je nach Nutzungsart der Immobilien wird zwischen unbebauten Liegenschaften – Wald / Ackerland / Wasserflächen / Brachland – und bebauten Liegenschaften – Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien unterschieden. Eigentümer dieser Liegenschaften wurden auch Realitätenbesitzer genannt.

Der Grundbesitz hingegen beinhaltet ausschließlich die Nutzung von Grundeigentum als Pächter oder Mieter. Der Begriff des Grundeigentum für Grundbesitz wird oft missverständlich verwendet.