Allgemeine Geschäftsbedingungen

imovate – BOETTCHER IMMOBILIEN CONSULTING, Inhaber: Stephan Böttcher

Unseren Nachweis- und Vermittlungsleistungen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde: Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteiischer Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.

§ 1

Für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten können wir – soweit nicht anderweitig vereinbart – von den Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) eine Provision in Höhe von 3 %, zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer verlangen.

  • Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen: Bundesweit 3 %, zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer (vom Käufer und Verkäufer) vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis.
  • Bei Projekten / Werklieferungsverträgen / GU – Generalübernehmerverträgen o.ä.: 3 % des Gesamtprojekt-/ vertragswertes.
  • Erbbaurechte: 3 % vom Grundstückswert und etwa bestehender Aufbauten. Die Fälligkeit der Provision tritt hier mit dem Tag der Wirksamkeit des Vertrages ein.
  • Vorkaufsrechte: berechnet vom Verkehrswert des Objektes: 1 %.

§ 2

Bei Vermietungen und Verpachtungen können wir – soweit nicht anderweitig vereinbart – vom Auftraggeber/Auftragnehmer eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer verlangen:

  1. Bei Mietverträgen über Wohnraum beträgt die Maklerprovision für Vermieter 2 Monatsmieten
  2. Bei sonstigen Mietverträgen (gewerblich) ohne feste Vertragsdauer oder mit einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu 5 Jahren beträgt die Maklerprovision 3 Monatsmieten, zzgl. Nebenkosten.
  3. Bei sonstigen Mietverträgen (gewerblich) mit einer Vertragsdauer von über 5 Jahren berechnet sich die Maklerprovision nach der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die vereinbarte Laufzeit des Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme: 3 %, mindestens jedoch 3 Monatsmieten, zzgl. Nebenkosten.
  4. Wird dem (geberblichen) Mieter eine Option auf Verlängerung des Mietvertrages eingeräumt, so wird die Verlängerungszeit in die Vertragslaufzeit eingerechnet: 3 % der Mietsumme von Vertrags- und Optionszeitraum, mindestens jedoch 3 Monatsmieten, zzgl. Nebenkosten.

Zur Mietsumme gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, nicht aber die Mehrwertsteuer.

§ 3

Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung berechtigen uns zur Geltendmachung von Schadensersatz.

§ 4

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Hauptvertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.

  1. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag (z.B. durch Eintritt einer auflösenden Bedingung, nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung oder Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts) nachträglich entfällt.
  2. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern sich der wirtschaftliche Erfolg des von uns vermittelten und des tatsächlich abgeschlossenen Hauptvertrages decken.
  3. Nimmt ein Interessent direkte Verhandlungen mit dem Auftraggeber auf, ohne auf unsere Vermittlungstätigkeit zu verweisen, so hat der Auftraggeber uns hiervon in Kenntnis zu setzen.

§ 5

  1. Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.
  2. Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende Frist erteilt; diese beträgt längstens 2 Jahre. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 3 Monate zum vereinbarten Vertragsende. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr.
  3. Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber vorzeitig gekündigt, ohne dass der Abschluss eines Vertrages vermittelt werden konnte und/oder vorzeitig durch den Auftraggeber beendet und/oder sollten Einschränkungen die den Verkauf betreffen, durch den Auftraggeber auferlegt werden, so sind die uns bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten, zzgl. der z.Zt. gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%, zu erstatten.

§ 6

Wird der Hauptvertrag abgeschlossen, so hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben.

§ 7

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 8

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz derjenigen Auslagen und Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der weiteren Vertragserfüllung noch entstehen.

§ 9

Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt.

§ 10

Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Andernfalls haftet der Auftraggeber – unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs – im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.

§ 11

Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Objektanbieter erteilten Auskünfte; hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung  des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) oder kraft Gesetzes zwingend gehaftet wird, so z.B. bei der Haftung für die Übernahme einer Garantie oder der Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.

§ 12

  1. Alle Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Auch Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichtsstand.

imovate – BOETTCHER IMMOBILIEN CONSULTING

Inhaber:
Bankkaufmann / Diplom Betriebswirt
Stephan Böttcher
Gänsestraße 34
40593 Düsseldorf

Stand 01. November 2020