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ZU DEN MIETANGEBOTEN FÜR WOHNUNGEN

historischer Ursprung

miete

Es handelt sich um ein seit dem 8. Jahrhundert überliefertes Erbwort, dessen althochdeutsche Form miata  – Lohn / Geschenk – lautete, die in mittelhochdeutscher Zeit die Formen miete und miet – Lohn / Belohnung / Vergeltung / Begabung / Beschenkung / Bestechung – ergaben (auch altsächsisch mēda, mittelniederdeutsch mēde) und geht über das althochdeutsche mieta und dem germanisch mizdo für – Bezahlung – zurück. Ursprung allerdings ist aus dem indogermanischen mizdhós und russischem mzda – Lohn – sowie dem griechischem misthós – Sold / Bezahlung / Miete.

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kurz erklärt

mieten und pachten

Durch einen Mietvertrag wird ein Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch einer Sache während der Mietzeit zu überlassen.

Die Miete ist ein Dauerschuldverhältnis, das durch einen gegenseitigen Vertrag zustande kommt und den Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu zahlen.

Die Miete unterscheidet sich von der Pacht zum einen dadurch, dass sich die Miete nur auf Sachen, die Pacht sich dagegen auf Sachen und Rechte bezieht und zum anderen dadurch, dass die Miete nur die Überlassung zum Gebrauch, die Pacht dagegen zusätzlich u.a. die zum „Genuss der Früchte“ – wirtschaftliche Nutzung – beinhaltet.