• BUNDESFÖRDERUNG

    FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDESANIERUNGEN

AKTUELLES UND WISSENSWERTES

Fördermittel für energieeffiziente Gebäudesanierungen

Der Bund stellt 11,5 Milliarden Euro zusätzlich für energetische Gebäudesanierungen zur Verfügung. Bis Ende des III. Quartals 2021 wurden bereits 10,6 Milliarden Euro Fördergelder bewilligt. Für 2022 steht eine weitere Milliarde Euro für einen klimagerechten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Förderanträge können im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gestellt werden.

Ab 01.02.2022: Förderung für das Effizienzhaus 55 bei Neubau entfällt

Die Bundesregierung fördert zukünftig gezielter Bauvorhaben, die das höchste CO2-Einsparpotenzial aufweisen. Im Gegenzug entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 bei Neubauten.

Das bedeutet konkret:

Sie können die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuer­bare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.

Quelle: KfW